Unwiderrufliche Vertragsklauseln Trekkingtouren

Liebe Kunden,

nachstehend finden Sie unser Vertragsausfertigung, die das Verhältnis zwischen KAMMERLANDER JOHANN Josef-Jungmann-Straße 8 
I-39032 Sand in Taufers MWSt-Nr. 01043380219 (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) und Ihnen (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) regelt.

Mit Anmeldung zur Teilnahme der vorgestellten Touren des Veranstalters bestätigt/ bestätigen der/die Teilnehmer folgende Vertragsklauseln.

  1. 1.         Vertragsbeziehungen, Leistungen des Veranstalters

Sie erklären und bestätigen:

-   dass sie die Anforderungen zur Tour, die im Programmheft und online angegeben sind, eingesehen und überprüft haben.

- dass bei ihnen keinerlei gesundheitlich/medizinische Kontraindikationen zur Bewältigung des Touren- und/oder Trekkingprogramms vorliegen;

-   dass sie die Anweisungen des Veranstalters und dessen Begleitpersonen strikt befolgen werden und die vom Veranstalter und dessen Begleitpersonen aus organisatorischen, witterungs- und sicherheitsbedingten Gründen kurzfristig für erforderlich erachteten Änderungen / Reduziergen / Abbruch des Tourenverlauf vorbehaltlos akzeptieren und befolgen werden, wobei in diesen Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung und/oder Reduzierung der Teilnahmegebühren heranreift und vom Veranstalter gefordert werden kann.

1.2 Sie verpflichten sich zum Abschluss einer angemessenen Auslandsreise-

Krankenversicherung.

2. Nicht eingeschlossene Leistungen im Buchungspaket sind:

- Zusätzliche Versicherungen wie. Z.B. die verpflichtende Auslandsreise-krankenversicherung, Reisegepäckversicherung, Pandemieversicherung, etc.

 - Rettungsflug, Such- und Bergungskosten. Wir empfehlen den Abschluss einer Versicherung, die nicht ausschließlich an einen medizinischen Notfall gebunden ist (eventuell in Kombination mit der Auslandsreisekrankenversicherung).

- Visum Nepal;

- HOTEL- Buchung Einzelzimmer für die Übernachtungen vor Beginn bzw. während der Trekkingtour;

- Zelttrekking: Buchung Einzelzelt

 - LODGE-Einzelzimmer: ausschließlich VOR ORT BUCH- UND ZAHLBAR;

- Getränke zu den Mahlzeiten im Hotel;

- Mahlzeiten, die nicht im Programm aufgeführt sind

- Trinkgelder für Begleitpersonal, Jeepfahrten, Yaktreiber, Lodges, Hotels usw. (ca. 70 – 100 Euro, je nach Leistung);

- Fremdleistungen, optionale-fakultative Leistungen, Eigenbedarf, Souvenirs usw.

3. Regelung der Luftbeförderung 

Der Veranstalter tritt im Rahmen seiner Tätigkeit ausschließlich als Vermittler von Luftbeförderungsverträgen zwischen dem Teilnehmer und der den Flug anbietenden Fluggesellschaft auf und vermittelt Verträge im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Fluggesellschaft. Zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer kommt im Falle der Buchung eines Fluges ein Geschäftsbesorgungsvertrag zu Stande, dessen Gegenstand die Vermittlung von Flugleistungen ist. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Teilnehmers und des Veranstalters ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen zwischen Teilnehmer und Fluggesellschaft, und den gesetzlichen Vorschriften, über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

3.1 Durch Absenden der Anmeldung per E-Mail mit Angabe seiner persönlichen Daten, beauftragt der Teilnehmer den Veranstalter auch mit der Vermittlung einer Flugleistung. Zudem gibt er in Richtung der ausgewählten Fluggesellschaft das Angebot zum Abschluss eines Luftbeförderungsvertrages ab. Der Vertrag über den Flug kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und der gebuchten Fluggesellschaft zu Stande. Der Veranstalter ist zur Ausführung der Flüge nicht verpflichtet.

3.2 Der mit dem Teilnehmer abgeschlossene Vertrag gilt ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit des Veranstalters. Dem Luftbeförderungsvertrag liegen im Regelfall gesonderte Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft zu Grunde, die der Teilnehmer befolgen muss und wofür der Veranstalter keine Haftung übernimmt.

3.3 Bei Luftbeförderungsverträgen können neben den allgemeinen Beförderungs-bedingungen weitere besondere Tarifbestimmungen, z. B. hinsichtlich Rücktrittes/ Stornierung oder Umbuchungen gelten. Bitte beachten Sie, dass hieraus resultierende Rückerstattungen direkt den Luftbeförderungsvertrag betreffen und daher ausschließlich die Fluggesellschaft Schuldnerin des zu erstattenden Betrages ist.

Dem Teilnehmer wird dringend empfohlen, sich im Falle von Unklarheiten an das jeweilige Servicecenter zu wenden, da diese Tarifbestimmungen Inhalt des mit der Fluggesellschaft geschlossenen Luftbeförderungsvertrages werden.

4. Pflichten des Teilnehmers 

4.1 Der Teilnehmer ist zudem verpflichtet, bei der Buchung der Wahrheit entsprechende Angaben hinsichtlich der abgefragten Daten zu machen.

4.2 Der Teilnehmer wird die übermittelte Buchungsbestätigung direkt nach Erhalt auf Richtigkeit überprüfen und den Veranstalter unverzüglich auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinweisen. Später angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen sind nicht mehr kostenfrei änderbar.

4.3 Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass aus berechtigten Gründen (kriegsähnliche Zustände oder Tumulte, meteorologischer Erfordernisse, Straßenunterbrechungen Zufahrtsverbote, Ausfall der Telekommunikations-dienste, der Telekommunikationsmöglichkeiten und des Internets usw.) eine Tour auch abgeändert oder gar abgebrochen werden muss: solche und ähnliche Vorfälle werden vom Teilnehmer bei der Buchungsbestätigung als Fälle von höherer Gewalt  laut Art. 6 dieses Vertrages anerkannt, für die kein Ruckerstattungsantrag besteht. 

4.4 Der Teilnehmer muss selbst für sämtliche Risiken, die mit der Durchführung des Reiseprogramms verbunden sind oder sein können Sorge tragen und hat bei Fehlen eines entsprechenden Versicherungsschutzes keinen Forderungsanspruch gegenüber dem Veranstalter.  Dies gilt auch für den Fall, dass das vom Teilnehmer ausgewählte Versicherungsunternehmen auch auf Grund der dort vorgesehenen Ausschlussgründe den diesbezüglichen Versicherungsschutz, aus welchen Gründen auch immer, verweigert oder nur teilweise anerkennt.

4.5 Der Teilnehmer ist verpflichtet den Inhalt und die selbst abgeschlossenen Versicherungsverträge genauestens zu prüfen und er verzichtet ausdrücklich auf jeglichen Haftungs- oder Regressanspruch gegenüber dem Veranstalter für fehlenden oder nicht ausreichenden Versicherungsschutz.

4.6 Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er aufgrund fehlender Trittsicherheit, Schwindelfreiheit oder mangelnder Kondition vom Veranstalter an der Teilnahme und Fortführung der Tour ausgeschlossen werden kann, da der Veranstalter in diesen Fällen das Erreichen des Reisezieles aus objektiven Gründen nicht verantworten und gewährleisten kann. In diesem Falle kann der Teilnehmer keine Rückerstattung der gebuchten Leistungen gegenüber dem Veranstalter beanspruchen oder geltend machen.

5. Zahlung der Vergütung und Stornobedingungen, Vertragsabschluss. 

Angeld 650 Euro. Ab Buchung fallen € 650 Stornogebühren an.

Bis 36 Tage vor Beginn der Tour werden 60 % der Teilnehmergebühr, 35 bis 21 Tage vor Beginn der Tour 80 % der Teilnehmergebühr, ab 20 Tagen vor Beginn der Tour 100 % der Teilnehmergebühr in Rechnung gestellt.

Sollten Sie die Tour früher abbrechen, müssen wir Ihnen den vollen Betrag in Rechnung stellen.

Ihre Buchung gilt für uns als verbindlich und als Vertragsabschluss, weshalb die Stornierung gleichzeitig als einseitiger Vertragsrücktritt des Teilnehmers gewertet wird.

Die Stornierung Ihrer Buchung muss in schriftlicher Form erfolgen.

Getätigte Anzahlungen werden nicht zurücküberwiesen. Sollte die Stornierung außerhalb der genannten Stornofristen erfolgen, kann die Anzahlung gut-geschrieben und für eine zukünftige Tour verwendet werden. 

Erworbene Gutscheine können nicht storniert und verschoben werden.

5.1 Die Überweisung des Angelds gilt als Übermittlung der Buchungsbestätigung laut dieser Vereinbarung und es gelten die Geschäfts- und Stornobedingungen des Veranstalters für diesen Dienstleistungsvertrag nach Art. 2222 des ital. Zivilgesetzbuches als akzeptiert. Dieser Vertrag gilt bei Erhalt der Buchung am Geschäftssitz desVeranstalters in Sand in Taufers (I) als abgeschlossen und nicht erst bei erfolgter Teilnahme an der Veranstaltung. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Kunden – italienischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bozen.

5.2 Bei der Zahlung mit Kreditkarte werden sensible persönliche Daten wie Kreditkartennummer, Name des Inhabers, etc. über das Internet versendet. Um Kreditkartenmissbrauch entgegenzuwirken, behält sich der Veranstalter vor, gelegentliche und stichprobenartige Sicherheitskontrollen durchzuführen und hierbei vom Kunden einen Nachweis zur berechtigten Nutzung der Kreditkarte, z.B. in Form von Zusendung einer Kopie der Kreditkarte und des Personalausweises, zu verlangen, bevor Buchungsbestätigungen ausgestellt werden.

5.3 Für die Vermittlung des Luftbeförderungsvertrages und seiner Nebenleistungen (z.B. Über-/Sondergepäck) kann der Veranstalter eine Zusatzgebühr vom Teilnehmer verlangen.

6.Höhere Gewalt

Der Veranstalter haftet nicht für Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Sturm, Hochwasser, Lawinen, Landbruch, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste des Veranstalters oder der gebuchten Fluggesellschaft beeinflusst werden.

7. Sonstiges und Schlussbestimmungen

7.1 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bedingungen.

7.2 Der Veranstalter nimmt derzeit nicht an einem – für ihn und für Sie freiwilligen – Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Daher kann ein solches Verfahren und auch die von der EU Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereitgestellte Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform) von den Teilnehmern nicht genutzt werden

8. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde uns zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten werden nach italienischem und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit den Kundendaten sind in den ABG des Veranstalters unter: angeführt.

 

Sand In Taufers, den 01.07.2025                                                Hans Kammerlander